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Alters - und Ehrenabteilung

Ü 60 oder besser gesagt Ü 63. Nach einer Änderung des Landesgesetzes für den Brand und Katastrophenschutz des Land Rheinland Pfalz vom Sommer 2008 dürfen ehrenamtliche Feuerwehrangehörige bis zur Vollendung des 63 Lebensjahres ihren Dienst in der aktiven Wehr leisten.

Es ist aber nur ein Abschied vom aktiven Dienst. Man wird Mitglied in der Alters und Ehrenabteilung.

Doch auch hier engagiert man sich noch für die Feuerwehr. Das beste Beispiel hierfür ist der Bau unseres neuen Gerätehauses. Jeden Tag war man auf der Baustelle und hat mit Hand angelegt und so zum Gelingen des Baues beigetragen. Doch man trifft sich nicht nur zum Arbeiten. Auch der gesellige Teil kommt nicht zu kurz. Wie Bilder aus dem Jahr 2006 zeigen.

Auch im Karnaval ist man Aktiv. Ohne die Alters und Ehrenabteilung der Feuerwehr wäre die Narhalla (Westerwaldhalle) nicht so schön geschmückt.